
Die ambulanten, individuellen Betreuungsmaßnahmen werden für den Einzelfall konzipiert und orientieren sich eng an den Bedarfen des jungen Menschen und/oder dessen Familie. Das Ziel solch einer Betreuungsmaßnahme ist somit individuell und nicht festgeschrieben. Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme kann sein:
- die Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII),
- die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII),
- die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (§ 31 SGB VIII) g
Das Angebot der ambulanten, individuellen Betreuungsmaßnahem ist immer individuell und ist zwischen den anfragenden Jugendämtern und der h&p Rheinland-Pfalz/ Hessen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH zu entwickeln, konzeptionell auszuarbeiten und festzulegen.
Gerne können Sie auf uns zukommen, um weitere Informationen zu diesen Möglichkeiten der Betreuung von jungen Menschen und deren Familien zu erhalten. Auch stehen wir Ihnen für den Austausch zu möglichen ambulanten, individuellen Konzepten jederzeit zur Verfügung.
h&p Rheinland-Pfalz/ Hessen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Die Jahresthemen bei h&p Rheinland-Pfalz/Hessen
Gute Kinder- und Jugendhilfe braucht fachliche Orientierung – und die Bereitschaft, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die h&p Rheinland-Pfalz/Hessen setzt deshalb auf die Kraft gemeinsamer Jahresthemen. Sie bilden einen verbindenden Rahmen für die pädagogische Arbeit und laden Mitarbeitende, Fachkräfte und Kooperationspartner*innen dazu ein, sich über einen längeren Zeitraum hinweg intensiv mit einem bestimmten Thema auseinanderzusetzen.

Weltkindertag 2025 – Kinderrechte stärken Demokratie
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Neues Programm 2026 der albakademie erschienen
Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Jugendämtern als elementare Grundlage erfolgreicher Helfersysteme