
Die ambulanten, individuellen Betreuungsmaßnahmen werden für den Einzelfall konzipiert und orientieren sich eng an den Bedarfen des jungen Menschen und/oder dessen Familie. Das Ziel solch einer Betreuungsmaßnahme ist somit individuell und nicht festgeschrieben. Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme kann sein:
- die Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII),
- die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII),
- die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (§ 31 SGB VIII) g
Das Angebot der ambulanten, individuellen Betreuungsmaßnahem ist immer individuell und ist zwischen den anfragenden Jugendämtern und der h&p Rheinland-Pfalz/ Hessen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH zu entwickeln, konzeptionell auszuarbeiten und festzulegen.
Gerne können Sie auf uns zukommen, um weitere Informationen zu diesen Möglichkeiten der Betreuung von jungen Menschen und deren Familien zu erhalten. Auch stehen wir Ihnen für den Austausch zu möglichen ambulanten, individuellen Konzepten jederzeit zur Verfügung.
h&p Rheinland-Pfalz/ Hessen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Sozialpädagogische Sonderpflegefamilien, Erziehungsstellen und Familienwohngruppen bei h&p Rheinland-Pfalz/Hessen
Sozialpädagogische Sonderpflegefamilien, Erziehungsstellen und Familienwohngruppen bei h&p Rheinland-Pfalz/Hessen

Erziehungsstellen, Familienwohngruppen und sozialpädagogische Sonderpflegefamilien – was steckt dahinter?
Sozialpädagogische Sonderpflegefamilien, Erziehungsstellen und Familienwohngruppen bei h&p Rheinland-Pfalz/Hessen

Pädagogische Merkmale in Erziehungsstellen, Familienwohngruppen und sozialpädagogischen Sonderpflegefamilien
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