Unsere Angebote
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ANFRAGE FREIE PLÄTZE
Betreuungsplätze für Jugendämter
Die h&p Rheinland-Pfalz/Hessen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH bietet als Teil der haug&partner unternehmensgruppe jungen Menschen Sozialpädagogische Pflegefamilien, Erziehungsstellen, Familienwohngruppen, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung, stationäre Wohngruppen und betreutes Jugendwohnen. Zusätzlich werden die stationären Angebote durch ambulante, individuelle Jugendhilfenagebote ergänzt. Darüber hinaus werden Fort- und Weiterbildungen sowie administratives Management geboten.
Das Zentrale Anfragemanagement der haug&partner unternehmensgruppe nimmt Ihre Anfrage gerne entgegen und prüft zeitnah die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Unterbringung in den Einzelträgern der unternehmensgruppe.
Unter der Telefonnummer +49 7361 528284-0 oder unter der kostenfreien Rufnummer +49 800 6646850 werden die eingehenden Anfragen sofort an die jeweils zuständige Pädagogi-sche Leitung weitervermittelt. Gerne können Anfragen auch über das untenstehende Anfrage-formular gesendet werden.
UNSERE STATIONÄREN ANGEBOTE
Erziehungsstellen, Familienwohngruppen …
In den Erziehungsstellen bzw. Familienwohngruppen möchten wir diesen jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich trotz komplexer Problemkonstellationen in einem vertrauensvollen, geschützten, von persönlicher Beziehung und professionellem Handeln geprägten Rahmen zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Entwicklungsdefizite aufzuholen. Dazu leben sie im familiären Rahmen und in häuslicher Gemeinschaft langfristig zusammen mit den Pädagogen*innen. In einer Erziehungsstelle leben 1–2 junge Menschen mit einer/einem betreuenden Pädagog*in. In einer Familienwohngruppe leben 3–4 junge Menschen mit zwei betreuenden Pädagogen*innen. Die Pädagog*innen, sämtlich qualifizierte Fachkräfte wie (Jugend- und Heim-) Erzieher*innen oder Diplom-Sozialpädagog*innen, begleiten die Kinder/ Jugendlichen über den gesamten Zeitraum der Hilfe, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Sie erleben mit ihnen Höhen und Tiefen, stehen mit Verständnis und Wertschätzung zur Seite und geben Orientierung.
Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme kann sein …
- Erziehungsstellen und Familienwohngruppen Erziehungsstellen gem. §§ 27, 34 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Sozialpädagogische Pflegefamilien gem. §§ 27, 33.2 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht in § 34 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Fachdienst des Trägers werden in Hilfeplänen regelmäßig die Ziele der pädagogischen Arbeit überprüft, reflektiert und angepasst. Die fachliche Qualität der pädagogischen Arbeit wird darüber hinaus durch die regelmäßige Teilnahme an Supervision, Fort- und Weiterbildung sowie durch den regelmäßigen Austausch mit einer Berater*in des Trägers gewährleistet.
Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen in Angeboten in häuslicher Gemeinschaft (Erziehungsstellen/ Familienwohngruppen) finden in aller Regel im Rahmen des § 34 SGB VIII statt.
Stationäre Wohngruppen …
Die stationären Wohngruppen sind Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII. Es sind Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 4-18 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihrer Familie leben können. Über unsere Wohngruppen erhalten die jungen Menschen ein neues Zuhause, Schutz und positive Lebensbedingungen. Die Hilfen werden im Schichtdienst durchgeführt und somit eine 24 Stunden Betreuung an 365 Tagen im Jahr gewährleistet. Das Ziel der Unterbringung in einer stationären Wohngruppe kann sowohl die Rückkehr in die Familie als auch die Begleitung in die Selbstständigkeit sein.
- §34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform,
- §35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung,
- §41 Hilfe für junge Volljährige.
UNSERE AMBULANTEN ANGEBOTE
Erziehungsbeistandschaft sowie sozialpädagogische Familienhilfe …
- Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Intensive Soziallpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht in § 30, 31 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Ambulante Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII erbracht nach § 30 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Careleaver-Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII konform der Hilfe nach § 30 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Ambulante Maßnahmen nach §§ 53/ 54 SGB XII; Einzelvereinbarung nach § 75 Abs. 4 SGB XII voraus.
- Kontrollaufträge nach § 8a i.V.m. § 31 SGB VIII
Das Angebot der ambulanten, individuellen Betreuungsmaßnahme ist immer individuell und ist zwischen den anfragenden Jugendämtern und der h&p Rheinland-Pfalz/Hessen gGmbH zu entwickeln, konzeptionell auszuarbeiten und festzulegen. Das Ziel der ambulanten, individuellen Maßnahmen der jungen Menschen ist entweder die Rückkehr oder auch der Verbleib in der eigenen Familie des Kindes/Jugendlichen oder auch die Hinführung zu einer eigenständigen Lebensführung.