BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN für junge Menschen, die in stationären Einrichtungen und in familienanalogen Betreuungsangeboten leben: ein Recht der jungen Menschen

22. Apr.. 2024Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Die Gesetzesreform des SGB VIII hat Partizipationsrechte der jungen Menschen gesetzlich festgelegt. Aber nicht erst durch die Gesetzesnovellierung ist die Notwendigkeit der Beteiligung sowie der Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen von großer Bedeutung.

Ein Teilaspekt der Förderung von Beteiligung ist die Möglichkeit, sich beschweren zu können. Die hohe Wichtigkeit, die den Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen zugesprochen wird, zeigt sich u.a. auch im neuen § 37b Abs. 2 SGB VIII: Das Jugendamt ist verpflichtet, Beschwerdemöglichkeiten für Pflegekinder vorzuhalten sowie sie über die Beschwerdemöglichkeiten zu informieren. Diese Ergänzung schafft damit den gesetzlich verankerten Auftrag an das Jugendamt, um jungen Menschen, die nicht in einer betriebserlaubten Einrichtung leben, die Beschwerdeführung zu gewährleisten. In betriebserlaubten Einrichtungen ist die Einrichtung verpflichtet, Beschwerdemöglichkeiten vorzuhalten. Dies ist durch § 45 SGB VIII, d.h. dem Betriebserlaubnisverfahren, geregelt.

Auch h&p Rheinland-Pfalz/ Hessen Kinder-, Jugend-, Familienhilfe gGmbH hat ein differenziertes Beschwerdekonzept erarbeitet, das den Strukturen der Einrichtung gemäß, jungen Menschen die Möglichkeit gibt, ihre Beschwerde auf unterschiedlichen Verfahrenswegen und Weisen führen zu können. Es ist eine Herausforderung, dass diese im Alltag genutzt werden und nicht nur formal auf dem Papier bestehen bleiben. Hier sind alle an der Betreuung des jungen Menschen beteiligte Personen gefordert, dies ernst zu nehmen und das Konzept in die Praxis umzusetzen.

Die Beteiligung von jungen Menschen – vor allem in Form einer Beschwerdeführung – braucht Zeit und methodische Kompetenz. Das bedeutet, dies braucht auch Ressourcen, um den hierfür erforderlichen Prozesse angemessenen Raum zu geben und vor allem auch die Möglichkeit zum Lernen.

Beteiligung ernst zu nehmen, sie zu unterstützen und aktiv zu fördern, bewirkt die Förderung der jungen Menschen zu gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. Insofern ist es eine Notwendigkeit, zum Wohle der jungen Menschen darauf eine beständige Aufmerksamkeit zu legen.

Bei h&p Rheinland-Pfalz/ Hessen Kinder-, Jugend-, Familienhilfe gGmbH ist die Unterstützung zur Beschwerdemöglichkeit keine Floskel. Sie wird ernst genommen und umgesetzt auf allen Ebenen in der Einrichtung, so dass jeder junge Mensch sein Recht hierzu erüben kann und erhält.

h&p Rheinland-Pfalz/Hessen gGmbH