Die h&p Rheinland-Pfalz/Hessen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH freut sich über das neu geschaffene Betreuungsangebot der „Ambulanten Hilfen“, das zum Juni 2023 eröffnet worden ist.
Das Betreuungsangebot der ambulanten Hilfen ist konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/ oder Krisen eine Hilfe benötigen. Das Angebot einer ambulanten Betreuungsmaßnahme wird immer zwischen den anfragenden Jugendämtern und der h&p Rheinland-Pfalz/Hessen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH entwickelt, konzeptionell ausgearbeitet und festgelegt. Die ambulante Hilfe für die jungen Menschen und deren Familien wird in der Herkunftsfamilie durchgeführt oder als aufsuchende Betreuung im Umfeld gestaltet.
Bei der Betreuung von Familien stehen der Aufbau und die Stärkung von Selbsthilfepotentialen der Kinder, Jugendlichen und Eltern / den Elternteilen im Mittelpunkt der Arbeit. Bei Jugendlichen kann auch eine adäquate Ablösung vom Elternhaus Ziel einer ambulanten Hilfe sein, bis hin zur begleiteten Verselbständigung des bzw. der jungen Erwachsenen in einem eigenen Wohnraum.
Die gesetzliche Grundlage für die ambulanten Hilfen bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, Sozialgesetzbuch Achtes Buch), welches den rechtlichen Rahmen u.a. für die Bereiche der Erziehungshilfen vorgibt.
Die ambulanten Hilfen konnten im Juni im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis eröffnet werden. Weitere Eröffnungen des Betreuungsangebotes der ambulanten Hilfen sind in Rheinland-Pfalz und Hessen von der h&p Rheinland-Pfalz/Hessen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH geplant.
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